Sie kümmern sich den ganzen Tag um Patientinnen und Patienten. Die Website soll nebenbei einfach laufen. Und dann lesen Sie in einem Fachmagazin, dass Praxen wegen ihrer Website abgemahnt werden. Ein mulmiges Gefühl ist da ganz normal.
Die gute Nachricht: Meist geht es nicht um Spitzfindigkeiten, sondern um immer dieselben Stellen. Wer sie einmal in Ruhe durchgeht, hat das Wichtigste im Blick. Dieser Beitrag zeigt acht davon, so einfach wie möglich erklärt.
Bitte beachten Sie: Das ist ein Überblick aus Sicht einer Webdesignerin und keine Rechtsberatung. „Rechtssicher“ kann am Ende nur eine Fachperson für Ihren Einzelfall bestätigen.
Kurz gesagt
Auf einer Praxis-Website lohnt sich der Blick auf acht Punkte: ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, die zur Seite passt, ein ehrlicher Cookie-Banner, eingebundene Dienste wie Karten und Schriften, datensparsame Formulare und Terminbuchung, die Regeln der Heilmittelwerbung, Barrierefreiheit und eine klare Verantwortung mit regelmäßiger Prüfung.
In diesem Beitrag
- 1. Impressum: vollständig und aktuell
- 2. Datenschutzerklärung: passend zu Ihrer Seite
- 3. Cookie-Banner und Statistik
- 4. Karten, Videos und Schriften von außen
- 5. Formulare und Online-Terminbuchung
- 6. Heilmittelwerbung: keine Heilversprechen
- 7. Barrierefreiheit
- 8. Verantwortung klären, regelmäßig prüfen
- Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung
1. Impressum: vollständig und aktuell
Das Impressum ist Pflicht und muss leicht zu finden sein, am besten in der Fußzeile jeder Seite. Die Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (früher Telemediengesetz). Dazu gehören Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten, bei Praxen oft auch Angaben zum Beruf: Berufsbezeichnung, der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde und die berufsrechtlichen Regeln. Welche davon bei Ihnen gelten, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab.
Fachmedien nennen drei typische Schwachstellen: veraltete Angaben, ungeprüft übernommene Vorlagen und eine fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie eine haben. Die normale Steuernummer gehört dagegen nicht hinein. Lange Haftungsausschlüsse („Disclaimer“) bringen laut Fachbeiträgen meist keinen Vorteil.
2. Datenschutzerklärung: passend zu Ihrer Seite
Eine Datenschutzerklärung nützt nur, wenn sie beschreibt, was auf Ihrer Website wirklich passiert: Welche Daten fließen über das Kontaktformular, die Terminbuchung, die Statistik oder die Karte, und an wen? Ein allgemeiner Mustertext, der nicht zu Ihrer Seite passt, kann genauso zum Problem werden wie gar keiner.
Bei Praxen kommt hinzu, dass es um Gesundheitsdaten geht. Sie gelten nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 9 DSGVO) als besonders schützenswert. Ändern Sie etwas an der Website, zum Beispiel ein neues Buchungstool, sollte die Erklärung mitgeändert werden.
3. Cookie-Banner und Statistik
Statistik- oder Marketing-Tools dürfen in der Regel erst starten, wenn Besucher zugestimmt haben. Ein ehrlicher Banner erkennt man an ein paar Dingen: nichts ist vorab angekreuzt, „Ablehnen“ ist so leicht zu finden wie „Zustimmen“, und die Hinweise sind verständlich geschrieben. Fachbeiträge warnen vor Bannern, die Besucher mit Tricks zum Zustimmen drängen.
Entscheidend ist außerdem, was technisch wirklich passiert. Ein Banner, der zwar da ist, aber Tools schon vor der Zustimmung laden lässt, hilft nicht. Fragen Sie bei Ihrer Webdesignerin oder Ihrem Webdesigner nach, ob Statistik erst nach der Einwilligung startet. Bei meiner eigenen Website ist das so eingerichtet.
4. Karten, Videos und Schriften von außen
Viele Websites laden Dinge von fremden Servern: einen Kartenausschnitt, ein Video, Schriften, einen Chat-Button oder einen Social-Media-Feed. Dabei werden Daten wie die IP-Adresse an den Anbieter übertragen, oft ohne dass es jemand bemerkt. Fachbeiträge weisen darauf hin, dass Webdesigner solche Dienste manchmal einbauen, ohne dass die Praxis davon weiß.
Bitten Sie deshalb um eine einfache Liste aller eingebundenen Dienste. Häufige Lösungen sind: Schriften auf dem eigenen Server speichern, Karten und Videos erst nach einem Klick laden oder statt der Karte einfach Adresse und Anfahrt als Text schreiben. Wie ich die Anfahrt verständlich erkläre, steht in Website einer Physiotherapie-Praxis: Diese 7 Dinge suchen Patienten zuerst.
5. Formulare und Online-Terminbuchung
Schon die Information, dass jemand bei Ihnen einen Termin möchte, kann etwas über seine Gesundheit verraten. Kontaktformulare, Rückrufbitten und Terminbuchung verdienen deshalb besondere Sorgfalt. Gute Grundregeln sind:
- Fragen Sie nur ab, was Sie für den Termin wirklich brauchen. Überlegen Sie, ob Beschwerden im Freitextfeld nötig sind.
- Die Übertragung muss verschlüsselt sein (die Adresse beginnt mit https).
- Mit externen Anbietern, etwa für Buchung oder Formular, brauchen Sie in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Klären Sie auch, wo die Daten gespeichert werden.
- Bei der Anrede nicht zwingend nur „Frau“ oder „Herr“ zur Auswahl stellen. Fachbeiträge sehen darin ein Risiko.
Speziell zur Terminverwaltung in Heilberufspraxen hat die Datenschutzkonferenz im Juni 2025 einen Beschluss gefasst: DSK-Beschluss zur Terminverwaltung (PDF). Er ist kein Gesetz, aber ein wichtiger Maßstab. Auch Messenger-Buttons sollten Sie prüfen: Welche Daten gehen dabei an wen? Wie ein Formular verständlich und kurz bleibt, lesen Sie in Kontaktformular optimieren: Weniger Hürden, mehr passende Anfragen.
6. Heilmittelwerbung: keine Heilversprechen
Für Gesundheitsberufe gilt das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Kernidee: Patienten sollen nicht mit Erfolgsversprechen gelockt werden. Sätze wie „Schmerzfrei nach drei Sitzungen“ oder „Nie wieder Rückenschmerzen“ sind deshalb riskant. Besser sind sachliche, ehrliche Beschreibungen: Was behandle ich, wie läuft ein Termin ab, wobei kann es unterstützen?
Sobald Sie auf Unterseiten Behandlungen beschreiben, kann ein Gericht das als Werbung für Therapieverfahren werten. Gehen Sie deshalb mit Wirkungsaussagen vorsichtig um und schreiben Sie nur, was Sie belegen können. Auch Titel und Praxisbezeichnungen lohnen einen Blick. Bei Unsicherheit hilft Ihr Berufsverband oder eine Fachanwältin für Medizinrecht.
7. Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem bestimmte digitale Angebote, etwa Online-Buchung. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 BFSG). Dazu zählen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Ob das auf Ihre Praxis zutrifft, sollten Sie im Zweifel klären lassen.
Unabhängig von der Pflicht hilft eine gut bedienbare Website allen: älteren Menschen, Menschen mit Sehschwäche oder mit Schmerzen am Arm. Eine einfache Prüfung zum Selbermachen finden Sie in Barrierefreie Website prüfen: Checkliste mit 10 Punkten für kleine Unternehmen.
8. Verantwortung klären, regelmäßig prüfen
Wichtig zu wissen: Verantwortlich für die Website ist in erster Linie die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber, auch wenn die Seite von einer Agentur oder Webdesignerin gebaut wurde. Rückgriff ist möglich, aber das Risiko liegt zuerst bei Ihnen.
Darum lohnt ein kleines Ritual: Prüfen Sie einmal im Jahr und nach jeder größeren Änderung Impressum, Datenschutzerklärung, Banner und eingebundene Dienste. Legen Sie sich dafür eine einfache Liste an. Das kostet eine Stunde und nimmt viel Unsicherheit. Wenn Sie ohnehin über einen Neustart nachdenken, hilft auch die Relaunch-Checkliste für Physiotherapie-Praxen.
Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung
Ich bin Webdesignerin und keine Juristin. Dieser Beitrag soll Ihnen helfen, die richtigen Fragen zu stellen. Welche Pflichten für Ihre Praxis genau gelten und ob Ihre Texte ausreichen, klären Sie bitte mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizin- oder IT-Recht, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Kammer. Gesetze und Urteile ändern sich, prüfen Sie daher immer den aktuellen Stand. Die technische Seite, also was auf Ihrer Website geladen wird, kann ich dagegen gut mit Ihnen anschauen. Mehr dazu auf der Seite Webdesign für Praxen.
Wissen, was auf Ihrer Praxis-Website eingebunden ist?
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir gemeinsam auf die technische Seite: Banner, eingebundene Dienste und Formulare. Persönlich und ohne Verkaufsdruck.